Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid

Helfen statt töten, ein Plädoyee gegen die aktive Sterbehilfe

Durch die publikumswirksamen Auftritte von Herrn Kusch und der Stellungnahme von Herrn Taupitz (Mitglied des Ethikrates), Ärzten die Beihilfe zur Selbsttötung zu gestatten, ist die Diskussion um die Sterbehilfe in Deutschland neu entflammt. Während die aktive Sterbehilfe in Deutschland (noch) verboten ist, wurde sie in den Beneluxstaaten (Holland, Belgien und Luxemburg) bereits legalisiert.

Als Orientierungshilfe hat die CDL daher die aktuelle Rechtslage in Deutschland zusammengefasst und die rechtliche Situation in den anderen europäischen Staaten in einer Tabelle gegenübergestellt.

So einleuchtend und human das Recht auf Sterbehilfe bei Menschen mit schweren Krankheiten ohne Aussicht auf Heilung auf den ersten Blick scheint, so gravierend wiegen auf den zweiten Blick die Bedenken:

  • Wer über menschliches Leben verfügen möchte, der muss entscheiden, ob es wert oder unwert ist, weiter gelebt zu werden.
  • Ein Mensch, der einen Tag aufgrund einer starken Depression sterben möchte, wird dies bereits am nächsten Tag revidieren.
  • Ein Missbrauch durch Angehörige, welche den materiellen Vorteil suchen, ist nicht auszuschließen.
  • Einem Arzt, der dem Leben verpflichtet ist, wird zugemutet, aktiv eine Tötungshandlung durchzuführen.
  • Wege der Leidensminderung und einer würdigen Sterbebegleitung werden zugunsten der “bequemeren” Lösung verworfen.

Eine detaillierte Erörterung der CDL zeigt die Hauptargumente der Befürworter der aktiven Sterbehilfe auf und formuliert die Gegenpositionen aus der Sicht des Lebensschutzes.

Auch zeigen die Umfragen der Deutschen Hospiz Stiftung, dass die Befürworter der aktiven Sterbehilfe in Deutschland in der deutlichen Minderheit sind, wenn die Fragestellung die Alternative der Palliativmedizin und der hospizlichne Betreuung klar aufzeigt.

Weiterhin hat die CDL eine Sammlung lesenswerter Artikel zu aktiver Sterbehilfe und ärztlich assistiertem Suizid zusammengestellt.

Die CDL und anderen Lebensrechtsorganisationen versuchen, die palliative Versorgung (medikamentative und therapeutische Linderung der Schmerzen und Beschwerden) durch den Ausbau ambulanter Hospizdienste wie auch stationärer Hospize zu fördern, um so ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Denn eine menschliche Gesellschaft darf nicht den Weg der Selbsttötung vereinfachen, sondern sie muss Hilfe für Menschen anbieten, die keinen anderen Ausweg mehr als den Tod sehen. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass die Befürworter einer aktiven Sterbehilfe zunehmend die gesetzliche Grauzone zwischen der verbotenen aktiven Sterbehilfe und der erlaubten Beihilfe zum Selbstmord ausnutzen. So werden Apparate entwickelt, welche von „Sterbehelfern“ präpariert werden und mit denen man sich dann selber die tödliche Giftspritze setzen kann. Aus dem Bereich des nationalen Ethikkomitees kommen Vorschläge, dass künftig Ärzte den assistierten Selbstmord als Dienstleistung anbieten sollen, damit Menschen nicht die teure Dienstleistung von Sterbehilfeorganisationen in Anspruch nehmen müssten. Nun ist der Gesetzgeber aufgefordert eine klarere Regelung zu schaffen, die dem im Grundgesetz garantierten Schutz des menschlichen Lebens auch hier Geltung verschafft. Das in Deutschland bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe muss auch auf Europa ausgedehnt werden.