PID

Präimplantationsdiagnostik – Der Weg zum Wunschkind?

Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Untersuchung der genetischen Eigenschaften eines Embryos, welcher außerhalb des Mutterleibes durch künstliche Befruchtung erzeugt wurde. Hierbei können mit gewisser Wahrscheinlichkeit Erbkrankheiten oder andere genetische Defekte aber auch das Geschlecht des Embryos festgestellt werden. Dem Embryo werden vor der Implantation in die Gebärmutter ein bis zwei Zellen entnommen, welche dann auf z.B. Chromosomenfehler untersucht werden. Je nach Ergebnis der Untersuchungen kann dann von den Eltern entschieden werden, ob der Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird oder nicht. Embryonen, welche nicht den Wunschvorstellungen entsprechen, werden vernichtet.

Die CDL und anderen Lebensrechtsorganisationen lehnen die Präimplantationsdiagnostik ab, da es kein abgestuftes Lebensrecht geben kann und daher die Einteilung in lebenswerte und lebensunwerte Embryonen abzulehnen ist. Das nachvollziehbare Bestreben, erblich vorbelasteten Paaren den Wunsch nach einem gesunden Kind zu erfüllen, kann schnell auf weitere Wunschmerkmale, wie z.B. dem Geschlecht des Kindes, später auch Haarfarbe oder Größe ausgedehnt werden. Eltern behinderter Kinder können den Vorwürfen ausgesetzt sein,  dass die Existenz ihres Kindes nur ihrer Ignoranz der modernen Medizin zu verdanken sei, dies wird auch die generelle Akzeptanz Behinderter in der Gesellschaft weiter reduzieren.

Die momentane gesetzliche Lage in Deutschland ist im 1990 verabschiedeten Embronenschutzgesetz definiert.