Stammzellen

Im Gegensatz zu den entwickelten Zellen im menschlichen Körper ist eine embryonale Stammzelle noch nicht spezialisiert. Dies macht sie für einen Forscher interessant, denn als totipotente Zelle kann sie sich abhängig von ihrer Umgebung zu jedem anderen Zelltyp entwickeln. Aber sie trägt wie jeder Embryo das gesamte Potential eines neuen Menschen in sich, der durch die weiteren Behandlungen der Stammzellen getötet wird. Die adulten Stammzellen hingegen sind bereits organspezifisch, sie können sich nicht mehr zu neuem Leben entwickeln, aber sie haben immer noch die Möglichkeit, kranke Zellen in Organen zu ersetzen, diese also zu heilen. So werden bereits heute Stammzellen aus dem Knochenmark für die Behandlung von Leukämie erfolgreich eingesetzt.

Die CDL und anderen Lebensrechtsorganisationen lehnen daher die Erzeugung und Verwendung von embryonalen Stammzellen zu Forschungszwecken welche z.B. durch das therapeutische Klonen gewonnen werden, ab. Die Erfolge mit adulten Stammzellen zeigen einen alternativen und ethisch unbedenklichen Weg auf, neue Heilungsmethoden zu entwickeln. Daher sollte die Forschung mit adulten Stammzellen weiter gefördert werden. Hier sind insbesondere Forscher und Mediziner gefordert, ihrer bioethischen Verantwortung gerecht zu werden und Machbares nicht mit Verantwortbarem gleichzusetzen.

Leider hat sich bei einer Abstimmung im Jahr 2008 der Antrag auf eine einmalige (?) Verschiebung des Stichtages für die Erzeugung neuer Stammzellen im Bundestag durchgesetzt. Die Anträge auf ein vollständiges Verbot oder einer weiteren Liberalisierung der Stammzellenforschung fanden keine Mehrheit.

Die momentane gesetzliche Lage in Deutschland ist im 1990 verabschiedeten Embronenschutzgesetz definiert.